Verwaltung.modern

Was passiert in der öffentlichen Verwaltung?

Wie frei ist der Amtsvormund?

“Auch nach dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ( BGBl.I vom 5.7.11 S.1306 ,in Krafttreten am 5.7.12)wird erneut die Frage diskutiert, inwieweit der Amtsvormund Weisungen bei Ausübung seiner Tätigkeit unterworfen ist. Das Gesetz erlegt dem Amtsvormund insbesondere die Pflicht auf, mit dem Mündel persönlichen Kon­takt zu halten (§ 1793 Abs. 1a BGB; § 55 Abs. 3 SGB VIII). Dem Familiengericht wird aufgegeben, die Einhaltung des persönlichen Kontaktes zu beaufsichtigen (§ 1837 Abs. 2 S. 1 BGB).” (Auszug)

Der vollständige Beitrag kann hier heruntergeladen werden: Wie frei ist der Amtsvormund

BMBF lädt ein zum Bürgerdialog Energietechnologien für die Zukunft

Als Konsequenz aus den Ereignissen in Japan haben Bundesregierung und Bundestag die politischen Grundsatzentscheidungen für die Energiewende gefällt. Hier knüpft der nächste Bürgerdialog „Energietechnologien für die Zukunft“ an.

Der Umbau der Energieversorgung wird zwar von weiten Kreisen der Bevölkerung unterstützt, aber er wirft auch Fragen auf: Wie verwirklichen wir diesen Umbau? Welche Einschränkungen sind wir als Bürgerinnen und Bürger mitzutragen bereit, damit er gelingt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die erforderlichen Technologien unterstützt werden? Welche Themen soll die Energieforschung in Zukunft verstärkt in den Blick nehmen?

Um diese und weitere Fragen und Zielkonflikte geht es nun beim Bürgerdialog „Energietechnologien für die Zukunft“.

Reden Sie mit und sagen Sie es weiter! Weiterlesen »

Sandkastenspiele

Stets erschaudere ich vor Ehrfurcht angesichts des Weitblicks und der Kompetenz der Mächtigen. So auch dieser Tage wieder, wenn von Panzerlieferungen an Saudi-Arabien die Rede ist. So macht man vorausschauende Politik, jawohl. Vorausschauend allein deswegen, weil ein Rückblick unschön ist. Denn die angeblich als Stabilitätsfaktor fungierende königliche Familie Saudi-Arabiens erscheint anderen, weniger kompetenten und weitblickenden Menschen gelegentlich aufgesplittert in einzelne Fraktionen, von gegenseitigem Misstrauen erfüllt, und die Regierungsführung ist „zur Geisel in der Hand der Konkurrenz zwischen den führenden Mitgliedern der saudischen Familie geworden“ (so die Politologin Elham Manea in dem Buch Vererbte Macht, ISBN 3-593-37733-0). Beiseit gesprochen: Hier ist nicht von den üblichen lächerlichen Familienstreitigkeiten die Rede, sondern es kann durchaus handfest zur Sache gehen. Ein Beispiel aus dem Manea-Text, spielend im April 1979: „Einheiten der [von Abdallah ibn Abdalasîs befehligten] Nationalgarde lieferten sich Gefechte mit einigen Armeeeinheiten (unter dem Oberkommando von Sultân [ibn Abdalasîs]).“ 17 Tote, 30 Verwundete. Lebend und bis heute aktiv dagegen: beide Mitglieder des Herrscherhauses, der eine als König, der andere als Kronprinz. Schön, wenn solche Leute dann etwaige Familienstreitigkeiten künftig bei Gelegenheit mit deutschen Panzern austragen können, vom aktuellen Eingreifen des saudischen auf Seiten des bahreinischen Königshauses mal zu schweigen. Und stets erschaudere ich vor Ehrfurcht angesichts des Weitblicks und der Kompetenz der Mächtigen…

Dean Falk, „Wie die Menschheit zur Sprache fand“ (Rezension)

Es gibt mehrere Arten von Gebrabbel. Die eine ist sinnfrei, will aber nicht sinnfrei erscheinen (das gelingt dank überflüssiger Modephrasen und unnötiger Fremdwörter). Sie stammt von Erwachsenen, denen niemand mehr zu widersprechen wagt, weil sie eine schöne Krawatte oder einen schönen Titel tragen. Die andere Gebrabbel-Art ist sinnvoll, erscheint aber auf den ersten Blick sinnfrei: Baby-Gebrabbel. Mit ihm und der Kinder-/Ammensprache beschäftigt sich die amerikanische Professorin Dean Falk in einem ergänzenden Beitrag zur Theorie der Sprachentwicklung. Titel des Buches: Wie die Menschheit zur Sprache fand. Untertitel: Mütter, Kinder und der Ursprung des Sprechens. Weiterlesen »

Schutzauftrag zwischen KICK und BKiSchG

Das folgende Dokument zum “Schutzauftrag zwischen KICK und BKiSchG” stelle ich hier auf www.verwaltungmodern.de allen Interessierten zur Verfügung:

Schutzauftrag zwischen KICK und BKiSchG (Word, 163 KB)

Eine der drei Nutzungsarten von Verwaltungmodern.de:

“Lean Forward” = Beiträge lesen -> Inhalte kommentieren ->mit den Autoren interagieren

Wahlrecht zwischen Kameralistik und NKHR!?

Der Koalitionsvertrag sieht auf Seite 61 ein Wahlrecht zwischen der bisherigen Kameralistik und dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (kurz: NKHR) vor.

Die Kehler Hochschulprofessor(inn)en Prof. Dr. Roland Böhmer, Prof. Dieter Brettschneider, Prof. Wolfgang Hafner und Prof. Andrea Herre sehen hierin einen Rückschritt bei der Reform des kommunalen Haushaltsrechts.

Begründung: Wahlrecht zwischen bisheriger Kameralistik und NKHR

Pages: Prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 ...73 74 75 Next