Die Europäische Bürgerinitiative ist durch Artikel 11 Absatz 4 des Vertrages von Lissabon eingeführt worden und ermöglicht als neues direktdemokratisches Instrument Unionsbürgern sich mit einem Vorschlag direkt an die Kommission zu wenden. Die Details hierzu wurden in der Verordnung 211/2011 geregelt und seit 1.4.2012 ist es EU-Bürgern möglich, derartige „EU-Volksbegehren“ zu organisieren. Ausdrücklich vorgesehen ist hierbei die Sammlung von Unterstützungserklärungen auf dem Online-Weg über das Internet. Professor Müller-Török befasst sich aus wissenschaftlicher Sicht seit Ende 2009 mit diesem Thema und hat hierzu etliche Publikationen, u.a. gemeinsam mit dem Leiter der Wahlabteilung des österreichischen Innenministeriums. Aus baden-württembergischer Sicht ist es, gerade im Hinblick auf die laufenden Initiativen zur verstärkten Bürgerbeteiligung, interessant zu erfahren, wie die EU hierbei vorging und welche „Lessons learnt“ daraus abgeleitet werden können. Unter http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/welcome finden Sie die offizielle Webseite der Kommission zur Europäischen Bürgerinitative und auch das offizielle Verzeichnis der laufenden Initativen.
Interessierte  sind alle herzlich eingeladen zum Vortrag am:
Mi. 20.06.12 15:45 im Raum: 6.007!

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