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7 Kommentare
Wow, Glückwunsch. Super Seiten. Übersichtlich gestaltet und mit interessanten, gut aufbereiteten Beiträgen.
Von dieser modernen Verwaltung kann sich manche modernde Verwaltung “eine Scheibe abschneiden”. Weiter so …
Ich bin absolut begeistert. Scheint so, als wären die VI´ler an der FH Kehl total am durchstarten!
Weiter so und viel Erfolg!
Hallo Johannes, teil uns doch bitte deine E-Mail-Adresse mit, wir legen Dir gerne einen Account an. Wir freuen uns vor allem auf Beiträge von in der Praxis Aktiven (besonders, wenn es Ex-VI’ler sind
Viele Grüße und danke auch an Frau Eckert für das Lob.
Hallo in Kehl,
als Vater einer angehenden Verwaltungsinspektorin wurde ich natürlich zeitnah über diese neue Website informiert
Als Organisationsleiter der Debeka, einem klassischen “Beamtenversicherer!” habe ich naturgemäß viel mit Behörden und Ämtern zu tun, so daß ich von mancher etwas “angestaubten” Dienststelle zu berichten wüßte. Das moderne Auftreten hier imponiert mir aber wirklich sehr! Handwerklich hervorragend gemacht, kurzweilig und interessant. Ich kann von hier aus nur ermuntern: Weiter so! Das ist der richtige Weg!
Mit besten Grüßen
Michael Stricker
Guten Tag
Ich bin ein alter inzwischen 70 jähriger Verwaltungsbeamter (natürlich Pensionär). Ich beobachte den Wandel, der sich ständig in der Verwaltung vollzieht.
Ich hätte nun eine Frage: Trifft es wirklich zu, dass zwischenzeitlich das Rechtsmittel des Widerspruchs gegen einen belastenden Verwaltungsakt völlig weggefallen ist. Muß man jetzt immer, wenn man sich durch einen belastenden Verwaltungsakt beschwert fühlt sofort beim Verwaltungsgericht klagen ??????
Trifft dies nur für den Bund oder auch für Baden-Württemberg zu
?
Über eine Antwort würde ich mich riesig freuen.
Mit freundlichem Gruß
Franz Probst
Lieber Herr Probst,
soviel ich weiß, trifft dies in manchen Bundesländern bei bestimmten Verfahren zu. So ist in Bayern gegen die Erteilung von Baugenehmigungen und baurechtliche Entscheidung nur die Klage möglich. In Baden-Württemberg ist mir aus dem Studium allerdings kein Verfahren bekannt, bei dem der Widerspruch nicht notwendige Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Klage ist.
Vielleicht weiß noch jemand etwas zu diesem Thema beizutragen.
Können Sie mir einmal die Kontaktdaten des Verfassers Holger Mayer zusenden. Ich find einen Artikel von Ihm interessant ( Addresse,mail,phon )