Mit der Dienstrechtsreform hat Baden-Württemberg ein neues Beamtenrecht erhalten. Der Katalog der bisherigen Personalverwaltungsinstrumente wurde nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung um interessante Neuerungen ergänzt und ausgebaut.
Auch wenn derzeit mit dem Laufbahrecht noch eine wesentliche Komponente fehlt, versucht der Artikel zu erläutern, was die Neuerungen konkret für Hochschulabsolventen konkret bedeuten und welche Chancen sich dadurch eröffnen [1]
Die Dienstrechtsreformen im Bund und in den Ländern
Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006[2] wurden im Zuge der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern neu geregelt. Für das Beamtenrecht hatte dies zur Folge, dass der Bund seither nur noch über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz „für die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Richter in den Ländern mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung“ [3] verfügt. Mit dem „Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern“ (Beamtenstatusgesetz), das im Wesentlichen am 1. April 2009 in Kraft getreten ist, hat er von seiner Regelungskompetenz Gebrauch gemacht und die Leitlinien für das Beamtenrecht in den Ländern vorgegeben.
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Die Geschichte der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen hat eine lange Tradition. Religion und Wissenschaften wurden bemüht, um diese Ungleichbehandlung zu rechtfertigen. Die Frau galt als ein hilfloses minderwertiges Geschöpf, das dem Schutz des Mannes bedurfte. Diese Schutzbedürftigkeit rechtfertigte ihre Rechtlosigkeit.
Der Kampf der Frauen um Gleichbehandlung im Arbeitsleben und im politischen Bereich wurde erst zu Beginn des 19. Jh. in die Öffentlichkeit getragen. Doch selbst 2009 schrieb der Spiegel noch “Nur jede 25 Chef ist eine Frau”. Der Kampf um private Rechte und Gleichbehandlung in der Familie führte lange Zeit eine eher untergeordnete Rolle. Erst Mitte des 20. Jh. wurde diese Forderung in Deutschland in der Öffentlichkeit diskutiert. Dabei hatte die Französin Olympe de Gouges (1748 – 1793 ) schon während der französischen Revolution nicht nur politische Rechte für Frauen gefordert, sondern obendrein einen Sozialvertrag zwischen den Ehegatten und mehr Rechte im Zivilrecht. Olympe de Gouges forderte: „Die Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen; sie muss gleichermaßen das Recht haben, die Rednertribüne zu besteigen.“ Ironie des Schicksals: Sie hatte die Rednertribüne bestiegen und musste später das Schafott besteigen. Es dauerte noch 160 Jahre, bis ihre Forderung nach Gleichbehandlung im privaten Bereich aufgegriffen wurde.
Eine ausführliche Darstellung der Geschichte der Frauen im Recht finden Sie unter hier.
1. Amtshaftung
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes rechtswidrig und schuldhaft eine ihm einem Dritten gegenüber obliegende Pflicht, so hat der Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht, dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Diese Amtshaftung beruht auf § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, der zunächst die persönliche Haftung des Beamten normiert, und auf Art. 34 GG, durch den die persönliche Beamtenhaftung auf den Staat übergeht, so dass der Beamte nicht selbst gegenüber dem Geschädigten haften muss. Beide Vorschriften ergeben zusammen eine mittelbare Staatshaftung.
Lesen Sie hier die komplette Ausführung von Herrn Prof. Dr. Peters, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl.
- Bürgerbeteiligung und lokale Demokratie –
Handlungsansätze, Auswirkungen und Perspektiven im europäischen Vergleich
Europäische Tagung am 15. und 16. September 2011
an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl
Kehl. Durch die vielen Reformen in der Verwaltung soll immer mehr eine Art „Mitmach-Verwaltung“ (auch „partizipative Verwaltung“ oder „local governance“) entstehen. Gerade im Zuge der Ereignisse um Stuttgart 21 ist dies ein spannendes Thema. Bei einer europäischen Tagung am 15. und 16. September in Kehl stellen internationale Referenten konkrete Handlungsansätze sowie Auswirkungen und Perspektiven im europäischen Vergleich vor. In Zusammenarbeit mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, der Association Europa und dem Europarat organisiert das Euro-Institut Kehl diese Tagung. Unter den Referenten ist auch die Offenburger Oberbürgermeisterin Edith Schreiner. Sie wird mit ihrem Vortrag „Demokratieförderung durch lokale Politik“ in das Thema einführen. … Weiterlesen »
Von Vanessa Schmidt am 26. August 2011
Themen: Bürgerberatung, Bürgerbeteiligung, Bürgercommunity, Bürgerjournalismus, Changemanagement, Demographischer Wandel, Europa, Europäische Union, Gemeindeordnung, Gemeinderat, Gemeindetag, Hochschul-Zeitung, Hochschule, Kommunalpolitik, Kommunalwirtschaft und BWL, Kommunen, Mensch, Modernisierung, Politik, Recht, Straßburg, Trends, öffentliche Verwaltung
Das folgende Dokument zum “Schutzauftrag zwischen KICK und BKiSchG” stelle ich hier auf www.verwaltungmodern.de allen Interessierten zur Verfügung:
- Schutzauftrag zwischen KICK und BKiSchG (Word, 163 KB)
“Jugendhilferecht 2010 in Rechtsprechung, Gutachten und Literatur” stelle ich hier auf www.verwaltungmodern.de allen Interessierten zur Verfügung:
- Jugendhilferecht in Rechtsprechung 2010 (Word, 195 KB)
- Jugendhilferecht – Literatur+Gutachten (Word, 83 KB)