Interessieren Sie sich für das nationale Rechtssystem eines bestimmten EU-Landes, haben aber keine Ahnung, wie Sie da wo anfangen sollen? Schon seit langem können Sie in einem einheitlichen Suchformular Ihre entsprechenden Recherchen durchführen. Und zwar im europäischen Rechtsdienst N-Lex. Am 28. April 2006 wurde N-Lex zugänglich gemacht und hat somit dieses Wochenende schon sieben Jahre auf dem Buckel. Klein angefangen hat N-Lex mit vier nationalen Rechtssystemen, inzwischen umfasst es 23 nationale Sites. Langfristiges Ziel ist es, alle EU-Länder einzubinden. Folglich sieht sich N-Lex immer noch in der „Pilotphase“. Die Suchergebnisse erhält man direkt aus nationalen Datenbanken. Ein mehrsprachiges Wörterbuch (EUROVOC) kann bei der Suche nach Fachbegriffen in einer Fremdsprache behilflich sein.
Weitere Infos: N-Lex-Kurzanleitung (in 21 Sprachen als pdf erhältlich)
„Das Grundgesetz ist der Beichtspiegel der Nation“ soll Heinrich Böll einst gesagt haben. Spiegel-App(s) sowohl im Sinne von Der Spiegel als auch im Sinne von Taschenspiegel gibt es ja schon länger. Nun ist auch der „Beichtspiegel der Nation“ dran. Für iPhone (und nach eigenen Angaben bald auch für Android) bietet die Bundeszentrale für Politische Bildung das Grundgesetz samt Merkfunktion, Hintergrundinformationen und Quiz. Die Adresse: www.bpb.de/GG-App
Zum 19. Januar 2013 treten in der EU die Regelungen der neuen Führerscheinrichtlinie in Kraft
In Deutschland gibt es es neben dem vor einigen Jahren eingeführten Führerschein im Scheckkartenformat, auch noch zahlreiche ältere Führerscheine in “rosa” oder “grau”. Zum 19. Januar 2013 soll sich dies jetzt ändern. In den 27 Mitgliedstaaten der EU wird für neue Fahrerlaubnisse ein einheitliches Modell, ein “EU-Führerschein” ausgestellt.
Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine werden allerdings noch 20 Jahre, also bis zum 19. Januar 2033 gültig bleiben. Ein früherer, freiwilliger Austausch ist jederzeit möglich. Am Umfang der Fahrerlaubnis wird sich durch einen Umtausch nichts ändern.
Eine wesentliche Änderung der neuen EU-Führerscheinrichtlinie ist die Einführung von neuen Führerscheinklassen. Betroffen hiervon ist die Führerscheinklasse der Krafträder (siehe Verlinkung). Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen in Zukunft Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm führen, sofern das Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
Desweiteren werden Führerscheine nicht mehr lebenslang gültig sein. Sie müssen nach maximal 15 Jahren ausgetauscht werden. Der Umtausch wird mit keiner ärztlichen bzw. anderen Untersuchung oder auch Prüfung verbunden sein. Der Umtausch erfolgt allein aus Gründen der Fälschungssicherheit.
Weitere Infos zu den wichtigsten Änderungen zum neuen Führerschein sind auch auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr sowie auf der Internetseite des ADAC abrufbar.
Von Julian Meier am 10. Januar 2013
Themen: Europäische Union, Gesetzgebung, Hochschule, Kommunen, Politik, Recht, Verwaltungmodern, öffentliche Verwaltung
Technorati Tags: 2013, ADAC, Bundesministerium für Verkehr, EU, EU-Führerschein, Führerschein, Pkw
Wenn ein Beamter oder eine Beamtin „gegen den Dienstherrn streikt, dann streikt sie als Teil des demokratisch verfassten Staates auch gegen die Mehrheitsentscheidung des Volkes, die getroffen worden ist. […] Wer sich sehenden Auges und ja höchst freiwillig […] in diese Loyalitätsbeziehung zum Staat begibt […], der muss sich dann natürlich auch auf die Seite des demokratischen Staates stellen.“ Unter anderem mit diesen Worten stellte BVerfG-Richter a.D. Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio heute in einer Pressekonferenz sein im dbb-Auftrag gefertigtes Gutachten über das beamtenrechtliche Streikverbot vor. (Beiseite gesprochen fragte ich mich, wieso gelöbnisgebundene Angestellte des öffentlichen Dienstes dann streiken dürfen…)
Einer der Ausgangspunkte der entsprechenden Diskussion, so di Fabio, seien auf die Türkei bezogene Entscheidungen des EGMR, dass ein Streikverbot ausnahmslos nur in hoheitlichen Kernbereichen gelten dürften, nicht aber in Randbereichen hoheitlichen Handelns.
Auch minder kluge und/oder professorsale Köpfe vermögen sich anlässlich des Di-Fabio-Gutachtens die Frage zu stellen: Soll/kann es beim beamtenrechtlichen Streikverbot auch in Randbereichen bleiben? Di Fabio selbst meinte während der Pressekonferenz immerhin, „dass wir noch nicht am Ende der Rechtsprechungsentwicklung sind.“
Hier auf verwaltungmodern.de gibt’s den Raum und die Chance, darüber zu diskutieren…
Inhaltsübersicht
Allgemeines
 Leistungen der Jugendhilfe
Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Beurkundung, vollstreckbare Urkunden (§§ 59, 60 SGB VIII)
Schutz von Sozialdaten/Verwaltungsverfahren (§§ 61-68 SGB VIII/SGB X)
Förderung freier Träger der Jugendhilfe (§§ 74,74a SGB VIII) / Gesamtverantwortung (§ 79 SGB VIII) Â
Zuständigkeit (§§ 85-88 SGB VIII)/ Zuständigkeitsklärung (§ 14 SGB IX)
Kostenerstattung (§§ 89a,89c,89e,89f SGB VIII; §§ 104, 111 SGB X)
Kostenbeteiligung
Alles lesen >>>
In Zeiten klammer Kassen kommen die hochkompetenten Herrschenden gerne mal auf Ideen, die recht verschroben wirken können. Dazu gehört auch, dass das deutsche Passrecht geändert wurde: Ab 26. Juni 2012 benötigen Kinder bei Grenzübertritten nach diversen Presseberichten einen eigenen Reisepass oder Personalausweis. Diese Vorgaben gelten übrigens auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten Schengen-Raum. Noch relativ harmlos ist dabei, dass die Kinder (ab der Geburt, daher auch Babys) bei der Antragstellung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein müssen. Für Kopfschütteln dagegen sorgt womöglich die Idee, die Körpergröße der zarten Kleinen mit in das Dokument aufnehmen zu wollen (ändert sich laufend) oder die Augenfarbe (ändert sich häufig im ersten Lebensjahr, bei grünen Augen angeblich sogar noch später). Übrigens kostet eine Verlängerung oder Aktualisierung des Dokuments je 6 Euro. Nicht bekannt ist mir, ob man mit dem freundlichen Amt ein Abo abschließen kann, das die Sache mit der sich ständig ändernden Körpergröße dann günstiger werden lässt…
Viel Freude wird es übrigens bereiten, vom Nachwuchs ein biometrisches Passbild abzunehmen. Ein neutraler (ernster) Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund tritt bei Kindern dermaßen häufig auf, dass man selbst oder der professionelle Fotograf keinerlei Probleme haben wird, ein passendes Passbild zu erstellen. Zu den Kosten für das Foto kommen übrigens selbstverständlich noch die für das Dokument an sich. Erstausstellung: 13 Euro.Â
P.S.: Gerne wird darauf verwiesen, dass unsere hochkompetenten Herrschenden daran unschuldig seien, sondern die EU diese Änderung verbockt hat. Ich weiß nicht, was ich mit dem Gefühl anfangen soll, dass das eine faule Ausrede ist:Â Nach Angaben von Vize-Regierungssprecher Georg Streiter waren Ende 2011 insgesamt 81 Vertragsverletzungsverfahren der EU – in den unterschiedlichsten Stadien – gegen Deutschland anhängig. Davon beträfen 26 Verfahren nicht umgesetzte Richtlinien (Quelle: taz).
Von allen am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten wurde das Bundeskinderschutzgesetz als „Meilenstein“ gepriesen – für betroffene Praktiker ist es eher ein „Mühlstein“. Für nicht Eingeweihte ist es ohnehin ein Rätsel. So sprach der die Sitzung des Bundesrats am 16. Dezember leitende bayerische Staatsminister unbeirrt vom „Bundeskindergartenschutzgesetz“. Der Gesetzgeber reagiert auf jeden neuen spektakulären Fall von Kindesmisshandlung mit neuen Normen. Abhilfe schaffen aber nicht mehr Paragraphen, sondern mehr Personal. Der „Fall Chantal“ in Hamburg ereignete sich nach Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes. … Weiterlesen »