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Was passiert in der öffentlichen Verwaltung?

Archiv des Themas Publikation:

Wie frei ist der Amtsvormund?

“Auch nach dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ( BGBl.I vom 5.7.11 S.1306 ,in Krafttreten am 5.7.12)wird erneut die Frage diskutiert, inwieweit der Amtsvormund Weisungen bei Ausübung seiner Tätigkeit unterworfen ist. Das Gesetz erlegt dem Amtsvormund insbesondere die Pflicht auf, mit dem Mündel persönlichen Kon­takt zu halten (§ 1793 Abs. 1a BGB; § 55 Abs. 3 SGB VIII). Dem Familiengericht wird aufgegeben, die Einhaltung des persönlichen Kontaktes zu beaufsichtigen (§ 1837 Abs. 2 S. 1 BGB).” (Auszug)

Der vollständige Beitrag kann hier heruntergeladen werden: Wie frei ist der Amtsvormund

Schutzauftrag zwischen KICK und BKiSchG

Das folgende Dokument zum “Schutzauftrag zwischen KICK und BKiSchG” stelle ich hier auf www.verwaltungmodern.de allen Interessierten zur Verfügung:

Schutzauftrag zwischen KICK und BKiSchG (Word, 163 KB)

Zuständigkeit und Kostenerstattung in der Jugendhilfe (Stand: 10.05.2011)

Kostenerstattung steht in systematischem Zusammenhang mit der örtlichen Zuständigkeit. Dies folgt schon aus der Anordnung im Gesetz, wo die Erstattungsregelungen (§§ 89 bis 89h SGB VIII) unmittelbar den Zuständigkeitsregelungen (§§ 86 bis 88 SGB VIII) folgen. Außerdem wird in den Erstattungsregelungen Bezug genommen auf die Zuständigkeitsregelungen. Grundsätzlich hat der zuständige Träger auch die Kosten der Hilfe zu tragen. Weiterlesen »

Handreichung zur Umsetzung der EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Zur Entstehung der europäischen Charta für die Gleichstellung 

2005 hat der Rat der Regionen und Gemeinden Europas (RGRE) auf Initiative des Frauen-Ausschusses des RGRE unter dem Titel „Die Stadt der Gleichstellung” eine Sammlung kommunaler Gleichstellungsprojekte veröffentlicht. Im Anschluss an dieses Projekt wurde unter der Federführung des Frauen-Ausschusses des europäischen RGRE die Charta von Frauen und Männern aus 13 Mitgliedstaaten der Europäischen Union entwickelt. Dies im Rahmen eines durch die EU-Kommission geförderten fünften Aktionsprogramms der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Mitgearbeitet haben Beschäftigte der Städtetage, Politikerinnen und Frauenbeauftragte sowie Expertinnen aus unterschiedlichen Fachbereichen und Wissenschaftlerinnen in den Jahren 2005 und 2006. Die Charta wurde von den Gremien des europäischen Verbandes gebilligt. Das Präsidium der deutschen RGRE-Sektion hat sich am 29. November 2006 mit der Charta befasst und hierzu folgenden Beschluss gefasst:  Weiterlesen »

Hartz-IV-Synopsen erschienen!

Seit heute (25. 3. 2011) ist “Die Hartz-IV-Synopse. Mit allen Änderungen durch die Bundesratsbeschlüsse vom 25. Februar 2011″, zusammengestellt von mir, erhältlich.

Die Reform zu Hartz IV ist verabschiedet. Transparenz war durch das Bundesverfassungsgericht eingefordert, entstanden ist nach langem Ringen ein Gesetzespaket, das über die im Kern betroffenen Regelungen des SGB II und XII hinaus in insgesamt 20 Gesetzen und Verordnungen zu Änderungen geführt hat. Das Ergebnis langwieriger politischer Diskussionen sind äußerst unübersichtliche Regelungen.
Der Synopsenband zu Hartz IV führt sicher durch die Neuregelungen. Durch eine absatzgenaue Gegenüberstellung der Neu- mit den Altregelungen erfassen Sie die Änderungen auf einen Blick. Sie können sofort mit der Fallbearbeitung, auf dem Hintergrundwissen der alten Regelungen, beginnen. Die vorgeschaltete Gegenüberstellung Alt-Neu erlaubt zudem das schnelle Auffinden der neuen Vorschriften.
Ganz besonders wichtig: Der Band berücksichtigt vollständig alle gesetzlichen Änderungen bis hin zum Bundesratsbeschluss vom 25. Februar 2011. Damit erfassen Sie wirklich sämtliche Auswirkungen auf die Sozialrechtsberatung.

Das Werk mit der ISBN 978-3-8329-6611-9 aus dem Nomos-Verlag kostet 19 Euro (bzw. für Mitglieder des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge 16 Euro) und kann zum Beispiel auf der Seite des Nomos-Verlages bestellt werden.

Der Schutzauftrag der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII (aktualisierte Version mit Stand vom 01.11.2010)

1.    Das schon bisher in Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG geregelte Wächteramt des Staates wird durch § 8a SGB VIII insoweit konkretisiert, als die Pflichten des Jugendamts als staatlicher Wächter näher beschrieben werden. Andere staatliche Wächter sind an­dere Behörden wie Sozialamt, Agentur für Arbeit, Schule ebenso wie das Fa­miliengericht; nicht aber freie Träger. Da das Jugendamt aus Verwaltung und Ausschuss besteht (§ 70 SGB VIII), sind auch die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses staatliche Wächter.

2.    Auslöser für die Einfügung des § 8a SGB VIII waren die Strafverfahren wegen Begehung einer Straftat durch Unterlassen und die Zivilverfahren wegen Ver­let­zung von Amtspflichten.

Die komplette und zum 01.11.2010 aktualisierte Version des Schutzauftrage stelle ich hier zum Download bereit:

Schutzauftrag Teil 1                  Schutzauftrag Teil 2                    Schutzauftrag Teil 3

Wettbewerb – Karikaturen zum Beamtentum


Karikatur: Fritz  Wolf

Ran an die Feder!

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums unseres Hochschulmagazins KLARTEXT wollen wir auch Sie einbinden:

Beamtenwitze und Karikaturen gibt es viele. Doch nun sind Sie und Ihr zeichnerisches Talent gefragt!

Schicken Sie mir Ihre Karikaturen, die zeigen, was Sie und andere über sich als Beamte denken. Schließlich ist es doch am schönsten, wenn man auch über sich selbst lachen kann…

Die besten Entwürfe werden in der Jubiläumsausgabe des KLARTEXT abgedruckt und mit Sachpreisen prämiert.

Lassen Sie sich doch über die Weihnachtsferien ein wenig inspirieren und schicken Sie mir Ihre kreativen Werke.

Bedingungen:

-          Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer kann mehrere Motive einreichen

-          Kurze inhaltliche Kommentierung der Arbeit

Sie können mir die Entwürfe per Mail zusenden an:

presse@hs-kehl.de,

in mein Postfach neben der Druckerei legen „Pressestelle/Schmidt“

oder über den Postweg an:

Hochschule Kehl

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Vanessa Schmidt

Kinzigallee 1

77694 Kehl)

Einsendeschluss ist der  01. März 2011

Ich freue mich auf Ihre Entwürfe!

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