1. Amtshaftung
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes rechtswidrig und schuldhaft eine ihm einem Dritten gegenüber obliegende Pflicht, so hat der Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht, dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Diese Amtshaftung beruht auf § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, der zunächst die persönliche Haftung des Beamten normiert, und auf Art. 34 GG, durch den die persönliche Beamtenhaftung auf den Staat übergeht, so dass der Beamte nicht selbst gegenüber dem Geschädigten haften muss. Beide Vorschriften ergeben zusammen eine mittelbare Staatshaftung.
Lesen Sie hier die komplette Ausführung von Herrn Prof. Dr. Peters, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl.
Morgen wird Frau Monika Ebeling, die bekannteste kommunale Genderbeauftragte in Deutschland, einen Vortrag mit dem Thema “Frauenpolitik und Gender ” im Rahmen des Studium Generale an der HS-Kehl halten. Monika Ebeling hat mit ihrem innovativen Denkanstoß zur Genderfrage die Diskussion um Gendergerechtigkeit neu aufgerollt. Gleichstellungspolitik mit Weitblick muss auch das vermeintlich starke Geschlecht mit einbeziehen. Dafür braucht es männerkooperative Frauen. Dies wird das künftige Verständnis des Verhältnisses zwischen Männern und Frauen prägen…
Der Vortrag beginnt um 18 Uhr in der Aula der Hochschule. Wir dürfen uns auf einen sehr interessanten Abend freuen!
J. Meier: Wie kam die Entscheidung, Ihre Arbeit als Rechtsanwalt aufzugeben und sich für eine Professur an der Hochschule Kehl zu bewerben?
Prof. Dr. Hartleb:
Der Entscheidungsprozess lief bei mir etwas anders: Seit meiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der Verwaltungshochschule Wiesbaden bzw. als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Freiburg war mir klar, dass ich irgendwann hauptberuflich an einer (Fach-)Hochschule arbeiten möchte. Da hierfür aber u. a. eine berufspraktische Tätigkeit erforderlich war, habe ich noch knapp vier Jahre als Rechtsanwalt in einer auf Öffentliches Recht spezialisierten Kanzlei vorgeschaltet. Wenngleich ich mich in dieser Kanzlei immer sehr wohl gefühlt habe und auf hohem Niveau arbeiten konnte, habe ich mein eigentliches Berufsziel doch nie aus den Augen verloren.
aa
J. Meier: Wie empfanden Sie Ihre ersten Vorlesungen, insbesondere jene die Sie im Vertiefungsschwerpunkt “Ordnungsverwaltung” gehalten haben? Was für einen Eindruck konnten Sie dabei von den Studenten dieses Vertiefungsschwerpunkt gewinnen?

- Prof. Dr. Hartleb
Prof. Dr. Hartleb:
Dieses Semester war ich ausschließlich im Vertiefungsbereich eingesetzt, darunter in drei Veranstaltungen im Schwerpunkt „Ordnungsrecht“ und in zwei Veranstaltungen im Schwerpunkt „Umwelt- und Planungsrecht“. Obwohl für mich vom Ablauf alles neu war und ich manchmal etwas improvisieren musste, liefen alle Veranstaltungen bis jetzt sehr gut und wurden von den Studierenden durchweg positiv angenommen. Dabei gibt es zwischen den beiden genannten Vertiefungsbereichen schon gewisse Unterschiede: So schienen mir die Studierenden aus dem Bereich „Umwelt- und Planungsrecht“ insgesamt etwas wissbegieriger und begeisterungsfähiger als diejenigen aus dem Bereich „Ordnungsrecht“. Vielleicht mag das daran liegen, dass man den Schwerpunkt „Umwelt- und Planungsrecht“ nur wählt, wenn man sich wirklich für diese Tätigkeitsfelder interessiert und dementsprechend bereit ist, viel Neues aufzunehmen.
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Von Julian Meier am 10. Januar 2011
Themen: Bachelor, Hochschul-Zeitung, Hochschule, Interview, Recht, Öffentlicher Dienst
Technorati Tags: Hochschule Kehl, Ordnungsverwaltung, Stuttgart 21, Umwelt- und Planungsrecht, Universität Freiburg, Verwaltungshochschule Wiesbaden
Die Hochschule Kehl um Rektor Prof. Paul Witt und Studiendekan Prof. Dr. Jürgen Fischer konnte zum Auftakt 25 zukünftige Master-Studenten in Kehl begrüßen.
Der neue Masterstudiengang, der nach erfogreichem Abschluss den Zugang zum höheren Dienst öffnet, soll die Studenten intensiv auf Führungsaufgaben in der öffentlichen Verwaltung und der Politik vorbereiten. Die 25 Studierenden kommen zum größten Teil aus dem badischen Landesteil und arbeiten bei größeren Stadtverwaltungen, aber auch kleinen Kommunen.

Die neuen Master-Studierenden mit Rektor Prof. Paul Witt, den Studiendekanen Prof. Dr. Jürgen Fischer und Prof. Dr. Jürgen Fleckenstein und das Team des Studiengangsmanagement.
Studiendekan Prof. Dr. Jürgen Fischer stand mir in einem kurzen Interview zum neuen berufsbegleitenden Masterstudiengang Rede und Antwort.
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Von Julian Meier am 28. Oktober 2010
Themen: Führungskräfte, Hochschul-Zeitung, Hochschule, Interview, Master, Politik, Öffentlicher Dienst, öffentliche Verwaltung
Technorati Tags: berufsbegleitender Studiengang, Führung, höherer Dienst, interdisziplinärer Studiengang, Masterstudiengang, Public Management
Mit der Einführung der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD sind viele Kommunen dazu übergegangen, mit Hilfe der „systematischen Leistungsbewertung“ eine Basis für die Verteilung dieser Gelder zu schaffen. Die systematische Leistungsbewertung steht jedoch immer wieder in der Kritik, da sie oft als subjektiv und ungerecht empfunden wird. § 18 TVöD sieht ausdrücklich auch die Möglichkeit vor, neben oder an Stelle der Leistungsbewertungen mit Zielvereinbarungen zu arbeiten. Zielvereinbarungen werden von den Beschäftigten oft als objektiver und gerechter empfunden. … Weiterlesen »