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Was passiert in der öffentlichen Verwaltung?

Archiv des Themas Gesetzgebung:

N-Lex: das verflixte 7. Jahr?

Interessieren Sie sich für das nationale Rechtssystem eines bestimmten EU-Landes, haben aber keine Ahnung, wie Sie da wo anfangen sollen? Schon seit langem können Sie in einem einheitlichen Suchformular Ihre entsprechenden Recherchen durchführen. Und zwar im europäischen Rechtsdienst N-Lex. Am 28. April 2006 wurde N-Lex zugänglich gemacht und hat somit dieses Wochenende schon sieben Jahre auf dem Buckel. Klein angefangen hat N-Lex mit vier nationalen Rechtssystemen, inzwischen umfasst es 23 nationale Sites. Langfristiges Ziel ist es, alle EU-Länder einzubinden. Folglich sieht sich N-Lex immer noch in der „Pilotphase“. Die Suchergebnisse erhält man direkt aus nationalen Datenbanken. Ein mehrsprachiges Wörterbuch (EUROVOC) kann bei der Suche nach Fachbegriffen in einer Fremdsprache behilflich sein.

Weitere Infos: N-Lex-Kurzanleitung (in 21 Sprachen als pdf erhältlich)

Neuer EU-Führerschein – Was ändert sich für Autofahrer?

Zum 19. Januar 2013 treten  in der EU die Regelungen der neuen Führerscheinrichtlinie in Kraft

In Deutschland gibt es es neben dem vor einigen Jahren eingeführten  Führerschein im Scheckkartenformat, auch noch zahlreiche ältere Führerscheine in “rosa” oder “grau”. Zum 19. Januar 2013 soll sich dies jetzt ändern. In den 27 Mitgliedstaaten der EU wird für neue Fahrerlaubnisse ein einheitliches Modell, ein “EU-Führerschein” ausgestellt.

Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine werden allerdings noch 20 Jahre, also bis zum 19. Januar 2033 gültig bleiben. Ein früherer, freiwilliger Austausch ist jederzeit möglich. Am Umfang der Fahrerlaubnis wird sich durch einen Umtausch nichts ändern.

Eine wesentliche Änderung der neuen EU-Führerscheinrichtlinie ist die Einführung von neuen Führerscheinklassen. Betroffen hiervon ist die Führerscheinklasse der Krafträder (siehe Verlinkung). Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen in Zukunft Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm führen, sofern das Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreitet.

Desweiteren werden Führerscheine nicht mehr lebenslang gültig sein. Sie müssen nach maximal 15 Jahren ausgetauscht werden. Der Umtausch wird mit keiner ärztlichen bzw. anderen Untersuchung oder auch Prüfung verbunden sein. Der Umtausch erfolgt allein aus Gründen der Fälschungssicherheit.

Weitere Infos zu den wichtigsten Änderungen zum neuen Führerschein sind auch auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr sowie auf der Internetseite des ADAC abrufbar.

David mit oder gegen Goliath?

Rektor Professor Paul Witt referiert bei den Reinacher Gesprächen in der Schweiz

Die Stadt Reinach ist eine Kleinstadt mit ca. 18.000 Einwohnern in der Nähe von Basel. Unter Leitung des Gemeindepräsidenten Urs Hintermann finden alljährlich die sogenannten „Reinacher Gespräche“ statt. Ziel der Reinacher Gespräche ist es, jedes Jahr einen Beitrag zur Lösung aktueller Probleme in Staat und Gesellschaft zu bringen. Sie beleuchten aktuelle Themen aus einer anderen Perspektive.

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Jugend- und Sozialhilfe für junge Menschen mit Behinderungen

Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen wird als Sozialhilfe nach dem SGB XII und als Jugendhilfe nach dem SGB VIII gewährt. Dies führt zu zahlreichen Abgrenzungsproblemen, wie sich aus dem folgenden Schaubild ergibt.

Diese Abgrenzungsprobleme können gelöst werden, wenn die Eingliederungshilfe entweder unter dem Dach des SGB XII oder dem des SGB VIII zusammengeführt wird („Große Lösung“). Eine Arbeitsgruppe „Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung“, die Bund, Länder, Kommunale Spitzenverbände und die BAG der Landesjugendämter und der überörtlichen Sozialhilfeträger 2008 gebildet haben, hat im September 2011 einen Zwischenbericht vorgelegt; für Ende 2012 ist ein Abschlussbericht vorgesehen. …

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Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Kindschaftsrecht

I. Zur Bedeutung der Rechtsprechung des EGMR für die nationale Rechtsordnung

Maßstab der Rechtsprechung des EGMR in Straßburg  ist die Europäische Menschenrechtskonvention. Sie ist 1950 als multilateraler Vertrag im Rahmen des Europarats geschlossen worden und hat den Zweck, im Vertragsgebiet die Einhaltung der Menschenrechte zu gewährleisten. Sie ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Mit Bundesgesetz wurde sie in nationales Recht transformiert. Die EMRK hat den Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Damit steht sie im Rang unterhalb der Grundrechte des Grundgesetzes. Sie ist aber bei der Auslegung des Grundgesetzes zu berücksichtigen. Die deutschen Gerichte haben die Konvention wie andere Gesetze zu beachten und die Entscheidungen des EGMR im Rahmen einer methodisch vertretbaren Gesetzesauslegung zu berücksichtigen. Führt die Entscheidung eines nationalen Gerichts zu einem Konventionsverstoß, steht die Entscheidung des EGMR der eingetretenen Rechtskraft der Entscheidung des nationalen Gerichts nicht entgegen. Die deutschen Gerichte sind aber verpflichtet, einer konventionsgemäßen Auslegung den Vorrang zu geben, soweit ihnen Auslegungsspielräume eröffnet sind. …

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Nein, dies ist kein verspäteter Aprilscherz

In Zeiten klammer Kassen kommen die hochkompetenten Herrschenden gerne mal auf Ideen, die recht verschroben wirken können. Dazu gehört auch, dass das deutsche Passrecht geändert wurde: Ab 26. Juni 2012 benötigen Kinder bei Grenzübertritten nach diversen Presseberichten einen eigenen Reisepass oder Personalausweis. Diese Vorgaben gelten übrigens auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten Schengen-Raum. Noch relativ harmlos ist dabei, dass die Kinder (ab der Geburt, daher auch Babys) bei der Antragstellung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein müssen. Für Kopfschütteln dagegen sorgt womöglich die Idee, die Körpergröße der zarten Kleinen mit in das Dokument aufnehmen zu wollen (ändert sich laufend) oder die Augenfarbe (ändert sich häufig im ersten Lebensjahr, bei grünen Augen angeblich sogar noch später). Übrigens kostet eine Verlängerung oder Aktualisierung des Dokuments je 6 Euro. Nicht bekannt ist mir, ob man mit dem freundlichen Amt ein Abo abschließen kann, das die Sache mit der sich ständig ändernden Körpergröße dann günstiger werden lässt…
Viel Freude wird es übrigens bereiten, vom Nachwuchs ein biometrisches Passbild abzunehmen. Ein neutraler (ernster) Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund tritt bei Kindern dermaßen häufig auf, dass man selbst oder der professionelle Fotograf keinerlei Probleme haben wird, ein passendes Passbild zu erstellen. Zu den Kosten für das Foto kommen übrigens selbstverständlich noch die für das Dokument an sich. Erstausstellung: 13 Euro. 

P.S.: Gerne wird darauf verwiesen, dass unsere hochkompetenten Herrschenden daran unschuldig seien, sondern die EU diese Änderung verbockt hat. Ich weiß nicht, was ich mit dem Gefühl anfangen soll, dass das eine faule Ausrede ist: Nach Angaben von Vize-Regierungssprecher Georg Streiter waren Ende 2011 insgesamt 81 Vertragsverletzungsverfahren der EU – in den unterschiedlichsten Stadien – gegen Deutschland anhängig. Davon beträfen 26 Verfahren nicht umgesetzte Richtlinien (Quelle: taz).

Das Bundeskinderschutzgesetz – „Meilenstein“ oder „Mühlstein“?

Von allen am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten wurde das Bundeskinderschutzgesetz als „Meilenstein“ gepriesen – für betroffene Praktiker ist es eher ein „Mühlstein“. Für nicht Eingeweihte ist es ohnehin ein Rätsel. So sprach der die Sitzung des Bundesrats am 16. Dezember leitende bayerische Staatsminister unbeirrt vom „Bundeskindergartenschutzgesetz“. Der Gesetzgeber reagiert auf jeden neuen spektakulären Fall von Kindesmisshandlung mit neuen Normen. Abhilfe schaffen aber nicht mehr Paragraphen, sondern mehr Personal. Der „Fall Chantal“ in Hamburg ereignete sich nach Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes. Weiterlesen »

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