Verwaltung.modern

Was passiert in der öffentlichen Verwaltung?

Archiv des Themas Gemeindeordnung:

Partizipative Verwaltung auf kommunaler Ebene: Entwicklungstendenzen im europäischen Rahmen

- Bürgerbeteiligung und lokale Demokratie –
Handlungsansätze, Auswirkungen und Perspektiven im europäischen Vergleich

Europäische Tagung am 15. und 16. September 2011
an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl

Kehl. Durch die vielen Reformen in der Verwaltung soll immer mehr eine Art „Mitmach-Verwaltung“ (auch „partizipative Verwaltung“ oder „local governance“) entstehen. Gerade im Zuge der Ereignisse um Stuttgart 21 ist dies ein spannendes Thema. Bei einer europäischen Tagung am 15. und 16. September in Kehl stellen internationale Referenten konkrete Handlungsansätze sowie Auswirkungen und Perspektiven im europäischen Vergleich vor. In Zusammenarbeit mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, der Association Europa und dem Europarat organisiert das Euro-Institut Kehl diese Tagung. Unter den Referenten ist auch die Offenburger Oberbürgermeisterin Edith Schreiner. Sie wird mit ihrem Vortrag „Demokratieförderung durch lokale Politik“ in das Thema einführen. Weiterlesen »

Controllinginstrumente im Kontext der kommunalen Doppik

Das Land Baden-Württemberg hat – analog anderer Bundesländer – mit seiner neuen Gemeindeordnung die instrumentellen Grundlagen für ein Verwaltungscontrolling zum Teil gesetzlich verankert. Vor diesem Hintergrund gibt der nachfolgende Beitrag einen kurzen Überblick über die wesentlichen Controllinginstrumente und deren Einbindung in die GemO und GemHVO BW.

1. Ausgangssituation

Die deutschen Kommunen haben bereits Anfang der 90er Jahre unter dem Stichwort „Neues Steuerungsmodell“ eine Reform der Kommunalverwaltung begonnen mit dem Ziel, die öffentliche Verwaltung grundlegend zu verändern. Bisher nur aus der Betriebswirtschaft bzw. der Privatwirtschaft bekannte Schlagworte wie Produkte, Ziele, Kennzahlen, Berichtswesen, Controlling, Budgetierung usw. sollten Einzug in die deutsche Kommunalverwaltung erhalten. Weiterlesen »

Kommunal Online – mit eLearning zum Kommunalpolitiker

Mit eLearning zum Kommunalpolitiker – die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LPB) bietet im Lernportal Politische Bildung den Kurs Kommunal Online, mit dem sich Interessierte im Vorfeld der Kommunalwahlen 2009 selbst und wann immer sie möchten ihr Wissen über die Kommunalpolitik in Baden-Württemberg aneignen können. Am 7. Juni 2009 sind die Bürger in Baden-Württemberg aufgerufen, in ihren Heimatorten die Gemeinderäte und in ihren Stadt- und Landkreisen die Kreisräte zu wählen. Bis zum 9. April können Bürgerinnen und Bürger noch bei einer Partei, Bürgerliste oder sonstigen Gruppierungen aktiv werden, um sich selbst zur Wahl zu stellen. Um sich dafür fit zu machen, aber auch für Menschen, die einfach nur interessiert sind, bietet die LPB den Kurs Kommunal Online an. Weiterlesen »

Gemeinden wehren sich mit teuren Anwaltsgutachten gegen Bürgerbegehren

Die Erweiterung des Anwendungsbereichs für Bürgerentscheide im Jahr 2005 hat eine Welle von Bürgerbegehren gegen kommunale Vorhaben ausgelöst. Erschrocken und verunsichert suchen einige Gemeindeverwaltungen Unterstützung durch Anwaltskanzleien. Der Autor fragt, ob diese „juristische Aufrüstung” gegen Teile der eigenen Bevölkerung der Aufgabe gerecht wird und welche Schlussfolgerungen sich für den Landtag ergeben.

Sie können den gesamten Artikel, der ebenfalls in der bw-Woche erschienen ist, als pdf (3 Seiten, 20 KB) hier herunterladen.

Wie auch in Baden-Württemberg Volksbegehren und Volksabstimmungen ermöglicht werden könnten

Bildquelle: aboutpixel.de / Wählerisch 2  © Simon Ledermann

Bildquelle: aboutpixel.de / Wählerisch 2 © Simon Ledermann

Die Landesverfassung sieht Volksbegehren und -abstimmungen vor, verhindert sie aber gleichzeitig durch unüberwindbare Hürden. Nur die letzte Hürde bei der Abstimmung zu senken, wie es die Regierungskoalition plant, bewirkt nichts, weil keine Initiative so weit kommt. Das ganze Verfahren muss grundlegend erneuert werden, wenn denn das Versprechen eingehalten werden soll, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht und „in Wahlen und Abstimmungen” ausgeübt wird.

Nach Artikel 59 der Landesverfassung Baden-Württemberg können Gesetzesvorlagen nicht nur von der Regierung und von Abgeordneten eingebracht werden, sondern auch durch Volksbegehren. Um ein Volksbegehren anzuberaumen, bedarf es eines Antrags auf Zulassung, der 10.000 Unterschriften für einen ausgearbeiteten und mit Gründen versehenen Gesetzentwurf erfordert. Während diese erste Hürde noch überwindbar Weiterlesen »

Schlusslicht – Wir können alles außer mitentscheiden

Bildquelle: aboutpixel.de / Weiche  © nero_t

Bildquelle: aboutpixel.de / Weiche © nero_t

Baden-Württemberg ist in vielem Spitze. In Sachen direkter Demokratie auf Landesebene steht es im Vergleich der Bundesländer miserabel da und wird demnächst Schlusslicht sein, wenn das Saarland seine Verfahrensregeln über Volksbegehren und -entscheid verbessert hat. Die Hürden dieses in unserem Land nahezu unbekannten Instrumentariums sind so hoch, dass praktisch keine Initiative sie überwinden kann. In einem in besonderer Weise der Freiheit und Demokratie verpflichteten Land darf das nicht so bleiben.

Volksgesetzgebung nur zum Schein?
Man kann sich ausmalen, wie Menschen reagieren, die im Ernstfall entdecken, dass der Feuerlöscher in der Schule oder das Notstromaggregat im Weiterlesen »

Wie ernst nimmt die Landesregierung den Wunsch der Bürger und Bürgerinnen nach politischer Mitbestimmung?

Laut Koalitionsvereinbarung vom April 2006 soll das Zustimmungsquorum bei Volksabstimmungen von einem Drittel auf ein Viertel aller Stimmberechtigten gesenkt werden. Damit es aber überhaupt zu Volksabstimmungen kommen kann, müssten gleichzeitig die davor liegenden und unüberwindbaren Hürden für Volksbegehren deutlich gesenkt werden. Allenfalls bliebe es eine Scheinreform, welche die Glaubwürdigkeit der Landespolitik beschädigt.

Zum Thema „Bürgerbeteiligung: Volksabstimmung und Volksbegehren auf Landesebene” enthält die Koalitionsvereinbarung der Landesregierung einen viel versprechenden Satz: „Den Wunsch nach mehr direkter Volksbeteiligung an staatlichen Entscheidungsprozessen nehmen wir ernst.”

Das lässt hoffen. Die beiden Folgesätze lassen den Leser allerdings ins Grübeln kommen: „Für das Zustandekommen eines Volksbegehrens durch Änderung der Landesverfassung soll weiterhin ein Sechstel der Wahlberechtigten erforderlich sein. Dagegen soll ein zur Volksabstimmung Weiterlesen »

Pages: 1 2 3 Next