Verwaltung.modern

Was passiert in der öffentlichen Verwaltung?

Archiv des Themas Forschung:

Wie frei ist der Amtsvormund?

“Auch nach dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ( BGBl.I vom 5.7.11 S.1306 ,in Krafttreten am 5.7.12)wird erneut die Frage diskutiert, inwieweit der Amtsvormund Weisungen bei Ausübung seiner Tätigkeit unterworfen ist. Das Gesetz erlegt dem Amtsvormund insbesondere die Pflicht auf, mit dem Mündel persönlichen Kon­takt zu halten (§ 1793 Abs. 1a BGB; § 55 Abs. 3 SGB VIII). Dem Familiengericht wird aufgegeben, die Einhaltung des persönlichen Kontaktes zu beaufsichtigen (§ 1837 Abs. 2 S. 1 BGB).” (Auszug)

Der vollständige Beitrag kann hier heruntergeladen werden: Wie frei ist der Amtsvormund

Bürgerservices: Grundlagen – Ausprägungen – Gestaltung – Potenziale

Der moderne Bürger wünscht es, von seinem Staat respektvoll und zuvorkommend behandelt zu werden. Wenn er Leistungen vom Staat bezieht, wünscht er sich nicht nur ein gutes Ergebnis, sondern auch eine hohe Qualität beim Service. Seit mehr als drei Dekaden arbeiten Verwaltungen daran, diesem Anspruch gerecht zu werden. Hierfür überdenken sie ihre Arbeitsorgansation, Arbeitsprozesse und die sie unterstützende Informationstechnologie. Dabei müssen sie nicht nur Trends von kommerziellen Dienstleistern aufgreifen, sondern auch die Besonderheiten der Öffentlichen Verwaltung berücksichtigen. Ziel des vorliegenden Buches ist es, eine fundierte Einführung in die Erstellung von Bürgerservices zu geben. Dabei wird die Perspektive der Verwaltungsinformatik – oder modern: E-Government-Forschung – gewählt. Weiterlesen »

Der Referenten- und Regierungsentwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes – noch kein großer Wurf! (Stand: 16.03.2011)

“Am 22.12.2010 wurde der Referentenentwurf für ein „ Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG)“ auf den Gabentisch gelegt, der einige Überraschungen enthielt. Als Art. 1 werden ein“ Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz“, als Art. 2 die „Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch“, als Art. 3 „Änderungen anderer Gesetze“, als Art. 4 die „Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch“vorgestellt;  in Art. 5 wurde das Inkrafttreten zum 1.1.2012 bzw.(für Zuständigkeit und Kostenerstattung) 1.1.2013 bestimmt. Am 16.3.2011 wurde der Regierungsentwurf vorgestellt, der insgesamt am 1.1.2012 in Kraft treten soll.  Im Folgenden werden die bislang geltende Fassung des SGB VIII und die vorgesehenen Änderungen in Art.2 des Referentenentwurfs (Ref-E) und des Regierungsentwurfs (Reg-E) gegenübergestellt und miteinander verglichen. Der Reg-E wird im LPK – SGB VIII, 4. Aufl. 2011 bereits behandelt.” (Auszug)

Der vollständige Beitrag kann hier heruntergeladen werden: Der Referenten- und Regierungsentwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes (aktualisiert)

Der Schutzauftrag der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII (aktualisierte Version mit Stand vom 01.11.2010)

1.    Das schon bisher in Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG geregelte Wächteramt des Staates wird durch § 8a SGB VIII insoweit konkretisiert, als die Pflichten des Jugendamts als staatlicher Wächter näher beschrieben werden. Andere staatliche Wächter sind an­dere Behörden wie Sozialamt, Agentur für Arbeit, Schule ebenso wie das Fa­miliengericht; nicht aber freie Träger. Da das Jugendamt aus Verwaltung und Ausschuss besteht (§ 70 SGB VIII), sind auch die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses staatliche Wächter.

2.    Auslöser für die Einfügung des § 8a SGB VIII waren die Strafverfahren wegen Begehung einer Straftat durch Unterlassen und die Zivilverfahren wegen Ver­let­zung von Amtspflichten.

Die komplette und zum 01.11.2010 aktualisierte Version des Schutzauftrage stelle ich hier zum Download bereit:

Schutzauftrag Teil 1                  Schutzauftrag Teil 2                    Schutzauftrag Teil 3

Wirkungsorientiertes Controlling bei der internationalen Christian Blind Mission

 

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Karrierechance Bürgermeister – Leitfaden für die erfolgreiche Kandidatur

Mit wertvollen Tipps und Ratschlägen für eine erfolgreiche Bürgermeisterkandidatur

„Karrierechance Bürgermeister – Leitfaden für die erfolgreiche Kandidatur“. Dies ist der Titel des Buches, das am 19. Oktober erscheint und Tipps für die erfolgreiche Gestaltung von Bürgermeister- und Oberbürgermeisterwahlkämpfen beinhaltet. Herausgeber ist der Kehler Hochschulrektor Professor Paul Witt. „Das Buch soll ein wertvoller Ratgeber für Kandidatinnen und Kandidaten um eines der wichtigsten und bedeutendsten kommunalen Ämter in Deutschland, nämliche dem Amte des Oberbürgermeisters bzw. des Bürgermeisters sein.“, so Witt. Zu den Autoren zählen überwiegend Referenten und Dozenten des Bürgermeisterseminars, das die Hochschule Kehl seit vielen Jahren mit Erfolg anbietet. Weiterlesen »

Symposium „Teamkonzepte für die öffentliche Verwaltung“ vom 18. – 19. Februar 2010

Das Kooperationsprojekt „Teamarbeit in der öffentlichen Verwaltung“ der Hochschule Kehl und der Oberfinanzdirektion Karlsruhe bietet Interessierten aus Verwaltung und Wirtschaft die Möglichkeit, sich über aktuelle Konzepte der Teamarbeit zu informieren.

Am 18. und 19. Februar 2010 findet hierzu ein Symposium im Tagungszentrum „World of Living“ in Rheinau-Linx, nähe Kehl statt.

Das Symposium bietet Praktikern, welche mit der Einführung und Organisation von Teamarbeit befasst sind, zwei interessante Tage um sich umfassend über Teamarbeit zu informieren und sich entsprechend weiterzubilden. In verschiedenen Vorträgen werden die Referenten unter anderem Modelle zur Teamarbeit oder auch Ihre Forschungsergebnisse zu dieser Thematik präsentieren.

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