Stephan Schmatz macht uns ein Weihnachtsgeschenk. Er stellt sein Buch “RSS. Das kleine orange Buch über das kleine orange Icon” zum Download bereit. Es wird gut erklärt, was RSS ist, welche Anwendungsmöglichkeiten es gibt und eine kleine technische Erklärung – für Interessierte – wird auch mitgeliefert. Alles in allem ein guter Einstieg in das Thema RSS, das so viel Arbeit erleichtern kann.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Anwendungsbereiche für die öffentliche Verwaltung einzubringen. … Weiterlesen »

Bildquelle: aboutpixel.de / Diagramm © Konstantin Gastmann
Die beiden amerikanischen Autoren Nancy Lee und Philip Kotler haben 2007 ein interessantes Buch über „Marketing in the Public Sector” veröffentlicht. Nancy Lee lehrt Marketing an den Universitäten Washington und Seattle. Philip Kotler ist bekannt durch sein Standardwerk „Marketing Management”, das inzwischen in der 12. Auflage vorliegt. Er lehrt … Weiterlesen »

Quelle: aboutpixel.de / Daten © Rainer Sturm
In der Öffentlichkeit, aber auch in Fachdiskussionen, wird immer wieder der Eindruck erweckt, der Datenschutz behindere den Kinderschutz. Gefordert werden dann neue Regelungen des Datenschutzes. Datenschutzregelungen gibt es aber schon mehr als genug; werden sie richtig angewendet, be- oder verhindern sie den Kinderschutz an keiner Stelle. Dies sollen die folgenden Ausführungen erläutern.
Den gesamten Artikel (pdf, 5 Seiten, 32 KB) können Sie hier herunterladen.
Von Prof. Peter-Christian Kunkel am 13. Oktober 2008
Themen: Buch, Datenschutz, Fachverfahren, Jugend, Kommunen, Mensch, Recht, Soziales, Sozialrecht
Technorati Tags: Datenschutz, Kinderschutz, Kindeswohl, KJHG, Prüfschema, SGB VIII

Das Dreiecksverhältnis bei Hilfegewährung aus Kunkel, Jugendhilferecht, 5. Aufl. 2006
Die Finanzierung des freien Trägers kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen: entweder durch Zuwendungsfinanzierung (Subventionierung) nach § 74 SGB VIII oder durch Entgeltfinanzierung nach § § 78a – 78g SGB VIII bzw. nach § 77 SGB VIII. Im Anwendungsbereich des § 78a SGB VIII wird die Regelung des § § 77 SGB VIII verdrängt. Die Entgeltfinanzierung erfolgt im sog. sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis. Dabei ist zu beachten, dass das Dreieck als Grundlage einer 2 seitigen Vereinbarung bedarf. Diese ist eine abstrakt-generelle Vereinbarung, die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit dem Träger einer Einrichtung nach § 78b SGB VIII schließt. Auf deren Grundlage wird eine konkret-individuelle Vereinbarung mit der Einrichtung geschlossen, wenn die Einrichtung in einem konkreten Fall belegt wird. Die Belegung erfolgt im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII. Erst diese konkret-individuelle Vereinbarung erfolgt im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis (…).
Den gesamten Text (pdf, 7 Seiten, 40 KB) können Sie hier herunterladen.
Von Prof. Peter-Christian Kunkel am 10. Oktober 2008
Themen: Buch, Fachverfahren, Hochschule, Jugend, Kommunen, Mensch, Recht, Soziales, Sozialrecht
Technorati Tags: Dreickecksverhältnis, Einrichtung, Hilfeplanung, Jugendhilfe, SGB VIII, Träger
Die Arbeit der Verwaltung ist nicht immer nur durch Wirtschaftlichkeit, Kennzahlen und Produktpläne, auch nicht nur durch Pflichtaufgaben nach Weisung charakterisiert. In Bereichen, in denen sanierungswillige Haushaltskämpfer gerne den Rotstift ansetzen, liegen die freiwilligen Aufgaben der Kommunen. Diese bedeuten genauso Wertschöpfung und schaffen ein wichtiges Stück Identifikation der Bürger mit ihrer Kommune. Mit Phantasie und Ideengeist, mit Blick auf die Vergangenheit und in die Zukunft, mit Geschichten und Lehrstücken finden wir in Büchern Beispiele und Ideen – Kreativität und Träumerei als ein wichtiger Kontrast zu überbordenden allgegenwärtigen Zahlen und Fakten.
Nicht nur ehemalige Deutsch-Leistungskursler freuen sich über Veranstaltungen wie diese: Die Stadt Heidelberg macht in diesem Jahr nämlich das Dutzend voll – als Teil einer Arbeitsgemeinschaft aus Buchhandlungen und kulturellen Institutionen bei den zwölften Heidelberger Literaturtagen. Im historischen Spiegelzelt auf dem Universitätsplatz finden Lesungen von Autorinnen und Autoren aus Deutschland und dem europäischen und außereuropäischen Ausland statt. Ein Besuch dort lohnt sich allemal, zudem präsentieren sich Verlage, Buchhandlungen und kulturelle Institutionen.
Vielleicht gibt es auch andere Kommunen, die etwas Ähnliches in ihrem Einzugsgebiet veranstalten – warum mal nicht einen oder mehrere Kulturtage mit Kunst, Literatur und Musik aus ihrem lokalen Bereich? Ich bin gespannt, ob hiervon jemand berichten kann.
Übrigens: Auch Weblogs sind bei den Literaturtagen ein Thema – nämlich bei der Bachmann-Preisträgerin Kathrin Passig, die auf riesenmaschine.de Kolumnen und Kurzprosa veröffentlicht.
Auf den folgenden Seiten wird auch von den Literaturtagen berichtet:
Foto des Spiegelzelts: AG Heidelberger Literaturtage
Nachdem im August 1997 das erste Kostenrechnungshandbuch der Bundesverwaltung erschienen ist, wurde im Oktober 2006 eine aktualisierte Version veröffentlicht.
1 Ziele, Grundlagen und Prinzipien der Kosten-und Leistungsrechnung
Das erste Kapitel beginnt mit der Notwendigkeit einer Kostenrechnung in der Bundesverwaltung. Gemäû § 7 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung ist in geeigneten Bereichen eine Kosten-und Leistungsrechnung einzuführen. Dabei wird betont, dass die KLR die bestehende Kameralistik durch Informationen über die Effizienz und die Effektivität des Verwaltungshandelns ergänzen soll. Im Anschluss erfolgt die Darstellung der bekannten Ziele der Kosten-und Leistungsrechnung (z. B. die Stärkung des wirtschaftlichen Handelns, die Schaffung von Kostentransparenz, Schaffung von Grundlagen für Benchmarking usw.). Von besonderem Interesse ist der Hinweis, dass bisher kein Bereich in der Bundesverwaltung identifiziert werden konnte, der sich als ungeeignet für eine Kostenrechnung erweist. … Weiterlesen »
Publikation “Europäische Verwaltungskultur”, englischer Titel: “Foundation of Administrative Culture in Europe”
Während der vergangenen 15 Jahre ist das Konzept der Verwaltungskultur auf wachsendes Interesse in der Verwaltungswissenschaft und -praxis gestoßen. Nicht nur die rechtliche und organisatorische Struktur, also die „hardware”, bestimmt das Bild der öffentlichen Verwaltung. Um eine Verwaltung gründlich zu verstehen, muss man ihre „software” kennen, das sind Orientierungsmuster aus ungeschriebenen Normen, Werten und Traditionen.
Die Kenntnis der jeweiligen Verwaltungskultur ist wesentlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Verwaltungsinstitutionen und zwischen Bürger und Verwaltung. Die Nichtbeachtung des kulturellen Hintergrundes führt häufig zu Missverständnissen.
Dieses Buch versucht Verwaltungskultur konzeptuell und methodisch zu erschließen. Außerdem beschreibt es die Verwaltungskulturen in neun europäischen Ländern: in den „alten” und „neuen” EU-Mitgliedsländern sowie in der Türkei.